Definition

Tiergestützte Intervention

Der Begriff tiergestützte Intervention steht für den therapeutischen oder pädagogischen Einsatz und die Integration von Tieren in die hochwertige, wertschätzende Arbeit mit Menschen mit dem Ziel, deren Befinden zu verbessern.

Dabei ist der achtsame, tiergerechte und respektvolle Umgang mit den Tieren, Grundlage jeder tiergestützten Intervention. 

Das hundegestützte Angebot professioneller Fachkräfte bezieht sich auf verschiedene spezifische Fachbereiche, wie tiergestützte medizinische Therapie, Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Psychotherapie, Familientherapie, Pädagogik, Sonderpädagogik, Heilpädagogik, Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Pflege, Coaching, Supervision, Mediation, Beratung, Aktivitäten, Förderung.

Der Einbezug eines Therapiebegleithundes in ausübende Tätigkeiten der Grundprofession unterstützt und ergänzt die Wirkungsbereiche im Kontakt mit Menschen zur Erreichung des Zieles im Sinne des Auftrags der Klient*innen / Kund*innen / Patient*innen.

Begleithund TGI

„Als Begleithund der tiergestützten Intervention sind diejenigen ausgebildeten Tiere zu bezeichnen, die in begleitender und unterstützender Funktion in therapeutische Prozesse oder pädagogische Konzepte oder Förderprogramme eingebunden werden.”

Begleithunde der TGI können auch in Beratungen, Coachings, Mediationen und Supervisionen sowie in anderen Fachkontexten (Bauernhof) eingesetzt werden.

Darüber hinaus steht der Begleithund TGI in Abgrenzung zu Besuchshunden, die oft von ehrenamtlichen Personen oder Fachpersonal ohne Ausbildung im Mensch-Hund-Team geführt werden.

Ein Begleithund der TGI wird in regelmäßig wiederholten Wesen- und Eignungstests überprüft.

Ebenso unterzieht sich das zertifizierte Mensch-Hund-Team regelmäßigen Begutachtungen durch qualifizierte Experten*innen.

Begleithund der TGI ist ein Hund dann, wenn dieser zusammen mit dem/der Hundeführer*in eine fundierte Ausbildung absolviert hat: Professionelles Mensch-Hund-Team in der TGI:

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